Drohnenflug

(Inspektionsflug)

Für die visuelle Inspektion von nicht zugänglichen Bereichen, wie z.B. Hochhausfassaden, Dächer usw., bieten wir Ihnen einen Drohnenflug mit hochauflösender Kamera an. Hierfür sind kein Gerüst oder Arbeitsbühnen zur Erstbegutachtung erforderlich. Eine erste Schadensdokumentation ist somit ohne größere Vorbereitungen unkompliziert möglich. Die Zustandsdokumentation erfolgt als Foto- und /oder Videomaterial. Die Übertragung des Kamerabildes erfolgt fortlaufend in Echtzeit und kann zeitgleich betrachtet und ausgewertet werden. 

Vorteile eines Drohnenfluges

• Schnell und kurzfristig einsatzbereit

• Flexible Startmöglichkeiten; Start und Landung erfolgen stets direkt vor Ort

• Durchflüge und Detailaufnahmen im Innenbereich sind möglich

• Luftbilder mit der Drohne sind grundsätzlich unabhängig von der Boden- bzw. Geländebeschaffenheit realisierbar


Einsatzbeispiele der Kameradrohne:

• Dokumentation von Elementarschäden (Sturm-, Hagelschäden)

• Dokumentation von Baufortschritten

• Zustandserfassung an Hochhausfassaden

• Visuelle Begutachtung von unzugänglichen Innenbauteilen z.B. in Turn- und Lagerhallen

• Überall, wo detailgetreue Aufnahmen in großer Höhe erforderlich sind


Voraussetzungen für den Drohnenflug:
Bevor eine Drohne für Luftaufnahmen aufsteigen darf, muss eine Aufstiegsgenehmigung sowie eine Drohnen-Haftpflichtversicherung vorliegen. Zudem muss sich der jeweilige Einsatzort immer im uneingeschränkten Luftraum befinden. Wetter- und Windverhältnisse sowie Witterungsbedingungen müssen für den Flugbetrieb geeignet sein.
Bei Flügen über Privatgrundstücke sind die Nutzer der Mieteinheiten bzw. die Eigentümer über den Drohneneinsatz durch den Auftraggeber rechtzeitig zu informieren.
Der Sachverständige muss jederzeit unmittelbaren Sichtkontakt zur Drohne haben. Die Steuerung über die Bildübertragung ist technisch über große Distanzen möglich, jedoch aus Sicherheitsgründen unzulässig.