Schiedsgutachten
Mit der Vereinbarung eines Schiedsgutachtens können die streitenden Parteien einzelne Rechts- und Tatsachenfragen verbindlich durch einen gemeinsam ausgewählten neutralen Dritten klären lassen.
Die Ergebnisse des Schiedsgutachtens sind binden und können vor Gericht dann nur noch eingeschränkt überprüft werden.
Ein Schiedsgutachter entscheidet nicht über einen ganzen Rechtsstreit, sondern nur über einzelne Aspekte. Eine Schiedsvereinbarung liegt daher vor, wenn die Parteien den Weg zu den ordentlichen Gerichten insgesamt ausschließen wollen.