Privatgutachten


Ein Privatgutachten (auch Parteivortrag genannt) bezeichnet die Untersuchung und sachverständige Beurteilung eines Sachverhalts durch einen Gutachter im Auftrag einer Privatperson anstatt durch das Gericht.

Das Privatgutachten dient dazu, dem Auftraggeber einen genaueren Sachverhalt dazulegen und ihm einen Überblick über den vorliegenden Schaden zu geben. Ebenso kann ein Privatgutachten Fehler und Schwächen in Gutachten eines bereits gerichtlich bestellten Sachverständigen aufdecken und diese rügen.

Nicht selten führt dies, soweit die Rüge vom Gericht gehört wird, zur Beauftragung eines weiteren gerichtlich bestellten Sachverständigen.

Wird vor einem Prozess ein Gutachten von einer Privatperson eingeholt, so kann dieses bei Gericht Verwertung finden, sofern beide Parteien zustimmen. Der Gegenpartei steht es jedoch frei, ein eigenes Gutachten bei einem Sachverständigen einzuholen.