• das Gebäude jünger ist als Baujahr 1977
• es sich bei dem Gebäude um ein Mehrfamilienhaus handelt, das älter als Baujahr 1978 ist, aber fünf oder mehr Wohneinheiten bietet
• das Gebäude älter als Baujahr 1978 ist, es aber zwischenzeitlich nach der Wärmeschutzverordnung (WSV) saniert wurde.
Bedarfsausweis:• das Gebäude älter als Baujahr 1978 ist (Ausnahme: Das Gebäude hat mehr als vier Wohneinheiten, in diesem Fall darf auch ein Verbrauchsausweis erstellt werden)
• das Gebäude ein Neubau ist