Energieausweise für Wohn- und Nichtwohngebäude:


Was ist der Unterschied zwischen einem Verbrauchs- und einem Bedarfsausweis?  

Verbrauchsausweis:
Tatsächlicher Energieverbrauch der letzten drei Jahre 

Ein Verbrauchsausweis kann erstellt werden, wenn:

• das Gebäude jünger ist als Baujahr 1977

• es sich bei dem Gebäude um ein Mehrfamilienhaus handelt, das älter als Baujahr 1978 ist, aber fünf oder mehr Wohneinheiten bietet

• das Gebäude älter als Baujahr 1978 ist, es aber zwischenzeitlich nach der Wärmeschutzverordnung (WSV) saniert wurde.

Bedarfsausweis:
Theoretischer Energieverbrauch, berechnet anhand der baulichen Faktoren der Immobilie
  
Ein Bedarfsausweis muss erstellt werden, wenn:

• das Gebäude älter als Baujahr 1978 ist (Ausnahme: Das Gebäude hat mehr als vier Wohneinheiten, in diesem Fall darf auch ein Verbrauchsausweis erstellt werden)

• das Gebäude ein Neubau ist